Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsbedingungen
(Stand 1.1.2003)
der Firma TELE-EXPRESS GMBH, "Die Nürnberger Funkboten" (nachfolgend TELE-EXPRESS)

1. Geltung der Bedingungen

Leistungen und Angebote von TELE-EXPRESS erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Vertragsbedingungen.
Diese gelten somit auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Vertragsbedingungen wird hiermit widersprochen. Alle Preise der Preislisten der Tele-Express GmbH gelten ab bzw. nach Nürnberg.

Abweichungen von diesen Vertragsbedingungen sind nur wirksam, wenn TELE-EXPRESS sie schriftlich bestätigt.

2. Dienstleistungsumfang

2.1 TELE-EXPRESS übernimmt Transporte für zu befördernde Güter in Kleintransportern oder PKWs und sonstige Besorgungen. Sie verpflichtet sich, diese Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes durchzuführen.
2.2 TELE-EXPRESS ist berechtigt, die Durchführung der Aufträge an selbständige Frachtführer gem. §407 u. §84 Abs.1 S. 2 HGB weiter zu vergeben.

3. Vergütung

Die von TELE-EXPRESS zu beanspruchende Vergütung berechnet sich, soweit nichts anderes vereinbart ist, nach der allgemeinen Preisliste von TELE-EXPRESS in der jeweils gültigen Fassung.

4. Haftung

4.1 Bei der Durchführung von Frachtaufträgen mit Güterbeförderungen haftet TELE-EXPRESS
4.1.1 nach ADSp neuester Fassung, unter Ausschluss des § 29 ADSp.
4.1.2 im grenzüberschreitenden Verkehr nach dem "Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr" (CMR).
4.1.3 Über die zwingende gesetzliche Regelung hinaus, kann eine Anhebung der Haftungshöchstgrenze für Güterschäden nach §431 Abs.1 HGB unabhängig von der Gewichtshaftung bis Euro 10.225,84 je Schadensfall vereinbart werden.
4.1.4 In Abweichung zu §430 Abs.3 kann für Schäden wegen Überschreitung der Lieferfrist eine Haftung bis Euro 2.556,46 vereinbart werden.

5. Zahlung

5.1 Die vereinbarte Vergütung ist nach Ablieferung des Gutes durch den Frachtführer bzw. nach Erledigung der Besorgung, spätestens jedoch mit Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
5.2 Wird die Vergütung nicht innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsstellung bezahlt, so kann TELE-EXPRESS die banküblichen Zinsen berechnen.
5.3 Ist bei Durchführung des Auftrages Barzahlung vereinbart worden, so ist ein von TELE-EXPRESS beauftragter Frachtführer berechtigt, die Vergütung für TELE-EXPRESS entgegenzunehmen.
5.4 Der Vertragspartner ist verpflichtet, von TELE-EXPRESS oder einem beauftragten Frachtführer verauslagte Bargelder sofort zu erstatten.
5.5 Ab Euro 25,56 Auftragsvolumen pro Monat und gegen Erteilung einer Einzugsermächtigung zu Gunsten TELE-EXPRESS erhält der Vertragspartner ein Kreditscheckheft. Das Heft kann gegen Zahlung eines Unkostenbeitrages von Euro 0,25 zuzüglich Porto angefordert werden.

6. Schriftform

Von diesem Vertragsbedingungen abweichende und zusätzliche Vereinbarungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

7. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtstand

7.1 Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen TELE-EXPRESS und dem Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
7.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Nürnberg.

8. Teilnichtigkeit

Sollte eine Bestimmung der Vertragsbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.